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Waffensachkundelehrgang für Sportschützen und Qualifizierung von Aufsichtspersonen

Ausbildung gemäß den Richtlinien des DSB sowie den §§ 7 und 27 des WaffG „Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBI. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957) das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBI. I S. 1666) geändert worden“.

Vereins- und verbandsunabhängig

Unser Verein bietet Lehrgänge zur Waffensachkunde sowie die Qualifizerung zur Aufsichtsperson an, unabhängig einer Mitgliedschaft oder Verbandszugehörigkeit.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Teilnehmer den Sachkundenachweis als Zeugnis. 

Wozu benötige ich den Sachkundenachweis?

Waffen verkörpern ein erhebliches Gefährdungspotenzial, daher unterliegt der Umgang mit Waffen und Munition gesetzlichen Regelungen.

Wer erwerbsscheinpflichtige Schusswaffen / Munition (z.B. als Sportschütze, Brauchtumsschütze, Jäger, Waffen- / Munitionssammler oder als Waffen- / Munitionssachverständiger) erwerben und besitzen möchte, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis von der für Ihn zuständigen Waffenrechtsbehörde.


Die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte / Jagdschein / Munitionserwerbsschein) wird durch die Behörde u.a. versagt, wenn
- der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) oder persönliche Eignung (§ 6) nicht besitzt,
- der Antragsteller nicht die erforderliche Sachkunde nachweist (§ 7 WaffG),
- der Antragsteller kein Bedürfnis (§ 8) nachweisen kann.